Seit 1. Januar 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Demnach müssen Rentner Steuern zahlen, wenn sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen.
Die Höhe bestehender Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern sind in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Mit dem 01.01.2018 kommt es zu einer Erhöhung der Mindestsätze, aber gleichzeitig haben sich die Einkommensgruppen geändert.