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Bestehen wechselseitigen Unterhaltszahlungen für die Kinder bei einem Wechselmodell?

→ Wechselmodell

Kategorie Artikel aus der Kanzlei Autor Michaela Strohm Datum 07 Feb 2024
Es kommt immer häufiger vor, dass sich Eltern nach einer Trennung oder Scheidung für ein
Wechselmodell hinsichtlich der Betreuung der gemeinsamen Kinder entscheiden.
Häufig kann die Abwicklung einer Erbschaft, zwischen den beteiligten Erben nicht einvernehmlich geklärt werden.
Durch das Mutterschutzgesetz ( MuSchG ) besteht für werdende und junge Mütter ein besonderer Schutz.
Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Mittel, sein Leben und seine Zukunft zu gestalten, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollte.
Die Höhe bestehender Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern sind in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Mit dem 01.01.2018 kommt es zu einer Erhöhung der Mindestsätze, aber gleichzeitig haben sich die Einkommensgruppen geändert.
In der Vergangenheit kam es oft zu Streitigkeiten zwischen getrenntlebenden Eltern, ob für ein gemeinsames Kind die Durchführung eines „Wechselmodells“ günstig ist.
Es kommt häufig vor, das Eheleute getrennt leben und die Frau noch vor dem Ausspruch der Scheidung ein Kind von ihrem neuen Partner bekommt. Hier stellt sich die Frage nach der Vaterschaft.
Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes kann entfallen, wenn es über eigene Einkünfte verfügt und damit seinen Bedarf selber decken kann oder der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil ist nicht oder nicht mehr leistungsfähig.
Im Fall einer Scheidung stellen sich viele Fragen. Unter anderem, wie ist das Erbrecht der Ehegatten in einem solchen Fall geregelt?
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