Familie - RA Strohm I Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht

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Familienrecht
Ihre Fachanwältin für Familienrecht
Das deutsche Ehe- und Familienrecht ist sehr umfangreich und komplex. Im Familienrecht ist immer der Einzelfall zu betrachten, so dass eine zuverlässige Beratung unverzichtbar ist.

Ich berate Sie auf Grund meiner langjährigen Erfahrungen umfassend, kompetent und vertrauensvoll.
Für eine erste Beratung stehe ich Ihnen einfühlsam zur Verfügung.
Das Zusammenleben wird verschiedenartig gestaltet
  • die klassische Ehe
  • die nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • die eingetragene Lebensgemeinschaft

Das Familienrecht erfasst die Verhältnisse
  • vor der Eheschließung
  • während der Ehe und dem Zusammenleben
  • im Falle der Trennung
  • während des Scheidungsverfahren
  • nach der Scheidung


individuelle Probleme
Jede Form des Zusammenlebens kann während des Bestehens als auch im Fall einer Trennung zu individuellen Problemen führen. Im Rahmen meiner Tätigkeit berate und vertrete ich Sie zu Fragen:

  • vor der Eheschließung
  • während der bestehenden Ehe
  • des Kindschaftsrechts
  • der Trennung
  • des Unterhalts
  • des Sorgerechts
  • des Zugewinns
  • des Versorgungsausgleichs
  • des Hausrats / Wohnung
  • des ehelichen Steuerrechts

Im weiteren werde ich gemeinsam mit Ihnen prüfen, ob eine voreheliche Vereinbarung oder eine Scheidungsfolgevereinbarung zu schließen ist, um Ihre Rechte ausreichend zu wahren.



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