→ Elektroauto: Steuerfrei aufladen

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→ Elektroauto: Steuerfrei aufladen

RA Strohm I Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht
Veröffentlicht von Michaela Strohm in Steuerinformationen · Dienstag 05 Jun 2018
Tags: EAutoLadenkostenfreisteuerfrei
Elektroauto: Steuerfrei aufladen und 10 Jahre keine Kfz-Steuer zahlen

Ein Vorteil: Wer sich ein reines Elektrofahrzeug zulegt, wird zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Das gilt für Modelle, die in der Zeit vom 18.05.2011 bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen wurden bzw. werden.

Die zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung gilt auch für Fahrzeuge, die zwischen dem 18.05.2016 und 31.12.2020 verkehrsrechtlich genehmigt zu reinen Elektro-Autos umgerüstet wurden bzw. werden.

Und noch ein Vorteil: Seit 2017 können Arbeitnehmer ihr Elektrofahrzeug beim Arbeitgeber aufladen, ohne dafür Geld oder Steuern zahlen zu müssen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Chef kostenfreien Strom zur Verfügung stellt, und zwar zusätzlich zum Arbeitslohn. Außerdem muss es sich bei den betreffenden Autos um reine Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge handeln.

Auch Arbeitnehmer mit Elektrofahrrad können unter Umständen profitieren. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen – etwa Essens- oder Tankgutscheinen – wird das Aufladen von Elektroautos oder -fahrrädern an ortsfesten betriebseigenen Einrichtungen in der Regel nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Auch in puncto Ladevorrichtung können Arbeitgeber ihre Angestellten unterstützen: Stellt der Chef die Technik zum Aufladen eines Elektrofahrzeugs für zu Hause unentgeltlich bzw. verbilligt zur Verfügung (gleichzusetzen mit Verleihen), fallen dafür keine Steuern für den Arbeitnehmer an.



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