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RA Strohm I Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht
Veröffentlicht von Michaela Strohm in Artikel aus der Kanzlei · Freitag 02 Feb 2018
Tags: VorsorgevollmachtVollmachtVertragNotsituation
Es bestätigt sich immer wieder, dass eine Vorsorgevollmacht ein wichtiges Mittel ist, um für den Fall, wenn man  selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, sein Leben und seine Zukunft zu gestalten, Vorbeugungen zu treffen. Situationen welche dazu führen, dass man nicht mehr in der Lage ist eigene Entscheidungen zu treffen, treten nicht ab einem bestimmten Alter auf. In Zeiten der aktiven Mobilität kann es immer wieder zu Notsituationen, z.B. durch einen Unfall, kommen, welche dazu führen.

Die Bundesnotarkammer informiert darüber, dass das derzeitige Durchschnittsalter über 65 Jahre liegt. Die Vorsorgevollmacht hat eine so hohe Bedeutung, dass auch jüngere Menschen an den Abschluss einer solchen denken sollten. Wichtig ist, das durch eine Vorsorgevollmacht eine gesetzliche Betreuung vermieden werden kann. Gerade das ist vielen Menschen wichtig. Wenn eine Vertretung erforderlich wird, soll dies durch eine oder mehrere Personen erfolgen, welche der Vollmachtgeber kennt und denen man vertraut. In der Familie ist dies oft der andere Partner oder es sind die Kinder. Durch die Vollmacht kann ganz klar erklärt werden, welche Bereiche des Lebens davon erfasst werden sollen. Einige Regeln sollten bei der Erstellung beachtet werden. Die Vollmacht wird wie ein Vertrag aufgesetzt. Inhaltlich enthalten sein muss, der Ort, das Datum, der Vor- und Nachnamen, die Adresse und das Geburtsdatum sowohl vom Vollmachtgeber als auch von der bevollmächtigten Person. Am Ende unterschreiben alle die Vollmacht. Mit der Unterschrift durch die bevollmächtigte Person zeigt diese an, dass sie diese Verantwortung übernehmen möchte. Die Vollmacht muss nicht notariell aufgenommen werden. Nur für bestimmte Bereiche wird eine notarielle Beglaubigung benötigt, z.b. wenn auch das Recht erfasst sein soll, eine Haus zu verkaufen. Vor dem Abschluss einer Vorsorgevollmacht ist es immer ratsam sich rechtlich beraten zu lassen.



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