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RA Strohm I Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht
Veröffentlicht von Michaela Strohm in Steuerinformationen · Mittwoch 13 Dez 2023
Tags: WeihnachtsgeldSteuernFinanzamtSteuererklärung
Weihnachtsgeld: So viel Steuern nimmt sich das Finanzamt

Das 13. Jahresgehalt erhöht bei vielen Arbeitnehmern die Vorfreude aufs Fest – aber leider auch die Steuerlast. Denn ein Teil des Weihnachtsgelds fließt an das Finanzamt.

Gut die Hälfte der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann sich in der Adventszeit über mehr Geld auf dem Konto freuen – zum Ende des Jahres erhalten etwa 52 Prozent Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt (Studie der Hans- Böckler-Stiftung). Zwar sind solche Leistungen meist freiwillig. Doch selbst in Krisenzeiten zeigen sich etliche Chefs durchaus spendabel. 2021 betrug das Weihnachtsgeld im Schnitt 2.677.

Soweit die gute Nachricht. Die schlechte: Behalten dürfen Arbeitnehmer/innen nur einen Teil des Geldes. Denn Weihnachtsgeld zählt – wie auch Abfindungen, Boni oder Urlaubsgeld – nicht zum Arbeitslohn, sondern zu den sogenannten „sonstigen Bezügen“. Solche Einmalzahlungen sorgen für höhere Abzüge, zum Beispiel bei der Lohnsteuer. Entsprechend bleibt oft weniger vom Weihnachtsgeld übrig, als erwartet.

Der Fluch des progressiven Steuersatzes

Der Grund: Wenn zusammen mit dem Novembergehalt auch das Weihnachtsgeld überwiesen wird, steigt bei Arbeitnehmenden nicht nur der Kontostand, sondern auch der Steuersatz. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer schmerzen mehr. Und unterm Strich bleibt weniger Netto vom Brutto.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, ein wenig mehr von dem zusätzlichen Geld zu retten: Arbeitnehmer/innen, die wegen der hohen Überweisung im November/Dezember aufs Jahr betrachtet zu viel Steuern gezahlt haben, können sich einen Teil unter bestimmten Umständen im Folgejahr vom Finanzamt zurückholen.



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