→ mehr Rentner steuerpflichtig?

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→ mehr Rentner steuerpflichtig?

RA Strohm I Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht
Veröffentlicht von Michaela Strohm in Steuerinformationen · Mittwoch 15 Mär 2023
Tags: RentnersteuerpflichtigRentenerhöhungKonsequenzenSteuererklärung
Rentenerhöhung: Werden jetzt abertausende Rentner steuerpflichtig?

Am 1. Juli 2022 wurden die Renten so stark erhöht wie seit Jahrzenten nicht mehr. Viele Rentnerinnen und Rentner fragen sich jetzt, ob sie dadurch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

Grundsätzlich gilt: Rentnerinnen und Rentner sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer jährlichen Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigt. Zu diesen jährlichen Einnahmen zählen die gesetzliche Rente, aber beispielsweise auch Bezüge aus einer Witwen- oder Betriebsrente. Auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören dazu.

Grundfreibetrag wurde stärker erhöht als die Rente

Der Grundfreibetrag lag im vergangenen Jahr bei 9.744 Euro. Für dieses Jahr wurde er auf 10.347 Euro erhöht, also um 603 Euro oder um 6,19 Prozent (gerundet). Für verheiratete und verpartnerte Paare gilt der doppelte Betrag.

Die Rentenerhöhung beträgt ab dem 1. Juli im Westen 5,35 Prozent und im Osten 6,12 Prozent. Auf das gesamte Jahr 2022 gesehen, handelt es sich um eine Rentenerhöhung von 2,68 Prozent (West) und 3,06 Prozent (Ost). Damit unterschreitet die Erhöhung der Rente rein rechnerisch die Steigerung des Grundfreibetrags.

Aber: Der steuerpflichtige Teil der Rente nimmt immer mehr zu

Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente, seit dem Jahr 2020 um jährlich einen Prozentpunkt. So bleiben für Rentnerinnen und Rentner, die in diesem Jahr in den Ruhestand gehen, nur noch 18 Prozent ihrer Rente steuerfrei – der Rest wird versteuert. Im Jahr 2040 werden alle Renten zu 100 Prozent versteuert. Deshalb müssen in den kommenden Jahren immer mehr Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben. Trotz der aktuellen Erhöhung des Grundfreibetrags.

Wer also in jüngster Zeit in Rente gegangen ist, für den ist der steuerpflichtige Anteil der Rente höher als für Personen, die früher in Rente gegangen sind – und das zu versteuernde Einkommen liegt bei gleicher Rente höher.

Zahlreiche Rentnerinnen und Rentner haben Zusatzeinnahmen

Wie gesagt: Wer mit dem Gesamtbetrag seiner steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt, muss eine Steuererklärung abgeben. Das betrifft viele Rentnerinnen und Rentner, die neben der gesetzlichen Rente noch weitere Einnahmen haben, zum Beispiel weil sie eine Witwen- oder Betriebsrente erhalten, weil sie zusätzlich zur Rente arbeiten gehen oder weil sie Mieteinnahmen haben. Dadurch übersteigen ihre steuerpflichtigen Jahreseinkünfte häufig den Grundfreibetrag.

Steuerpflichtig oder nicht? Unter dem Grundfreibetrag oder darüber?

Ob eine Rentnerin oder ein Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
• wie viel Rente sie oder er erhält,
• wie hoch der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente und möglicher weiterer Renten ist, die sie oder er erhält,
• wie hoch mögliche weitere steuerpflichtige Einkünfte sind,
• ob sie oder er alleinstehend oder verheiratet ist,

Mein Tipp: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss nicht automatisch am Ende auch Steuern zahlen. Viele Rentnerinnen und Rentner können etliche ihrer Ausgaben geltend machen. Liegt danach das verbleibende Einkommen unter dem Existenzminimum, werden keine Steuern festgesetzt.

Ob und welche Kosten wie beispielsweise für Versicherungsbeiträge, Medikamente, Zahnersatz, Pflege, Steuern oder Handwerker eine Rentnerin oder ein Rentner absetzen kann, um eventuell die jährlichen Einkünfte so zu reduzieren, dass sie unter dem Grundfreibetrag bleiben, hängt von ganz vielen individuellen Umständen ab.




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