Büro - RA Strohm I Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht

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Die Kanzlei in Brück
Ihre Fachanwältin in unmittelbarer Nähe

Ich führe meine Praxis mit meinen Angestellten seit 1997 in der brandenburgischen Kleinstadt Brück.

Wir sorgen in unserem Büro für eine angenehme und vertrauliche Atmosphäre. Wir begegnen Ihnen respektvoll, mit Verständnis und nehmen uns Zeit für das persönliche Gespräch. Nur so können wir unserer Meinung nach herausfinden, wie der Rahmen für eine Zusammenarbeit abgesteckt werden kann.
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Büro

Ernst-Thälmann-Straße 62
14822 Brück

Tel. 033844 / 70894
Fax 033844 / 70895

E-mail: info@ra-strohm24.de

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag von 09.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.30 Uhr

Besprechungstermine nach Vereinbarung
Erreichbarkeit

Als Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht bin ich auf die Besonderheiten im ländlichen Raum eingestellt. Meine Bürozeiten und individuelle Terminvereinbarungen erlauben es Ihnen, auch außerhalb der Arbeitszeiten ein Gespräch mit mir zu organisieren. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin. Die Fahrwege sind relativ kurz, Sie können die Routen über Google Maps nachvollziehen:


  • Bad Belzig (Fahrzeit 16 Minuten, Entfernung 14 Kilometer)
  • Beelitz (Fahrzeit 18 Minuten, Entfernung 17 Kilometer)
  • Treuenbrietzen (Fahrzeit 19 Minuten, Entfernung 15 Kilometer)
  • Niemegk (Fahrzeit 17 Minuten, Entfernung 18 Kilometer)
  • Wiesenburg/Mark (Fahrzeit 28 Minuten, Entfernung 26 Kilometer)
  • Brandenburg an der Havel (Fahrzeit 33 Minuten, Entfernung 32 Kilometer)
  • Luckenwalde (Fahrzeit 41 Minuten, Entfernung 36 Kilometer)
  • Potsdam (Fahrzeit 36 Minuten, Entfernung 40 Kilometer)
  • Jüterbog (Fahrzeit 37 Minuten, Entfernung 34 Kilometer)


Sie finden unser Büro über einen separaten Eingang auf der Rückseite des Sparkassengebäudes. Von der Ernst-Thälmann-Straße kommend, biegen Sie direkt in die Karl-Friedrich-Straße ein. Parkplätze stehen direkt oder in unmittelbarer Nachbarschaft kostenfrei zur Verfügung.
Beratungsstellen Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Lohnsteuerhilfe in Sperenberg

Klausdorfer Chaussee 3
15838 Am Mellensee OT Sperenberg
Tel. 033703 / 589706
E-mail: Michaela.Strohm@vlh.de
Besprechungstermine nach Vereinbarung

Lohnsteuerhilfe in Borkwalde

Lehniner Straße 11
14822 Borkwalde
Tel. 033845 / 127537
Fax 033845 / 127538
E-mail: Michaela.Strohm@vlh.de

Besprechungstermine nach Vereinbarung

Kosten und Gebühren
Anwaltliche Beratung ist eine Dienstleistung und somit kostenpflichtig.

Benötigen Sie zunächst nur eine Beratung, an die sich keine weitere anwaltliche Tätigkeit anschließt, ist diese kostenpflichtig. Die Kosten bemessen sich nach Aufwand und Zeit.

Schließt sich an die erste Beratung einer weiterführenden anwaltlichen Tätigkeit an, werden die Kosten der erfolgten Beratung auf die weiterführenden Kosten angerechnet.

Im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit kann eine gesonderte Vergütungsvereinbarung (Stundenhonorar oder Pauschalhonorar) vereinbart werden. Wird keine Vergütungsvereinbarung geschlossen, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wobei sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert der gegenständlichen Angelegenheit bemessen.

Bespiel: Gegenstandswert 1.000,00 €

Geschäftsgebühr: §§ 13 , 14 RVG, Nr. 2300 VVRVG 1,3: 114,40 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG: 20,00 €

Zwischensumme netto: 134,40 €

19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG: 25,54 €

zu zahlender Betrag: 159,94 €

Auch bei einer gerichtlichen Tätigkeit hängen die Gebühren von der Höhe des Streitwerts ab. Eine Abrechnung unterhalb der gesetzlichen Gebühren ist den Rechtsanwälten untersagt.

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit zu tragen, besteht die Möglichkeit bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe für die avisierte Beratung zu beantragen.. Bringen Sie den vom Gericht ausgestellten Berechtigungsschein und Ihren zu tragenden Eigenanteil von 15 € sodann zum Beratungsgespräch mit.

Für eine gerichtliche Tätigkeit wären Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Das notwendige Formular zur Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten Sie in meiner Kanzlei.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wird Ihre Versicherung zumindest meistens die Kosten einer Beratung übernehmen. Ob und welche Kosten übernommen werden, hängt von dem Ihrerseits abgeschlossenen Vertrag ab. Dies können/sollten Sie vorab bei Ihrer Versicherung erfragen. Selbstverständlich übernehme auch ich die Einholung der Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

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