→ Pflege zu Hause

Direkt zum Seiteninhalt

→ Pflege zu Hause

RA Strohm I Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht
Veröffentlicht von Michaela Strohm in Steuerinformationen · Donnerstag 24 Feb 2022
Tags: häuslichePflegeKostenabsetzbar
Pflege in den eigenen vier Wänden, diese Kosten können Sie absetzen.

Zwischen 2.500 bis 4.000 Euro im Monat kann ein Platz in einem Pflegeheim kosten. Und die Hauptkosten für Unterkunft und Verpflegung trägt nicht die Kasse, sondern der Pflegebedürftige selbst. Vielleicht wurden deshalb 2,59 Millionen und damit ein Drittel aller Pflegebedürftigen im Jahr 2017 zu Hause versorgt, wie das Statistische Bundesamt mitteilte (Sept. 2019).

Immerhin sind Kosten für ambulante Pflegedienste oder ähnliches, die nicht von der Kasse übernommen werden als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Der Vorteil: Es gibt keine Grenze nach oben. Aber es gelten bestimmte Bedingungen. So zählen nur die Kosten für Pflege und Betreuung zu den außergewöhnlichen Belastungen. Wird eine häusliche Pflegekraft auch für Dinge wie Kochen oder Putzen bezahlt, können diese Kosten nur als haushaltsnahe Dienstleistungen und damit maximal 4.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden.

Eine weitere Bedingung bei den außergewöhnlichen Belastungen: Nur die Kosten, die über eine finanzielle Grenze – die „zumutbare Eigenbelastung“ – hinausgehen, sind absetzbar. Wie hoch diese zumutbare Belastung ausfällt, hängt davon ab, ob man verheiratet ist, Kinder hat und wie hoch der Gesamtbetrag der Einkünfte ist. Und schließlich: Die pflegebedürftige Person muss vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 eingestuft worden sein. Wer allerdings nur kurzfristig auf Pflege angewiesen ist, kann die entsprechenden Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, auch ohne offiziellen Pflegegrad.



Zurück zum Seiteninhalt