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Neues - RA Strohm I Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht

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Im Rahmen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV, ist zu prüfen ob der Antragsteller oder die Bedarfsgemeinschaft über Vermögen verfügt, welches die Freibeträge überschreitet.
Das Bundesfinanzministerium verweist in einem neuen Schreiben darauf, dass eine Erstausbildung nicht in jedem Fall mit dem ersten Berufsabschluss zu Ende ist.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die zumutbare Belastung weiterhin auch für Krankheitskosten gilt. Damit bestätigten die Richter die Auffassung der Finanzverwaltung.
Gesetzlich geregelt ist, dass dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Jahresurlaub hat. Fehlt eine dahingehende Regelung im Arbeitsvertrag oder in dem anzuwendenden Tarifvertrag gilt § 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG).
Am 17.12.2015 wurden durch das Bundesverfassungsgerichts, auf Grund der Klage von zwei Klägern aus Cottbus, die Urteile veröffentlicht, wodurch die ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in den Fragen „Altanschließer“ aufgehoben wurde.
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