Seit 1. Januar 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz. Demnach müssen Rentner Steuern zahlen, wenn sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen.
Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil den Weg für einen höheren Abzug von Krankheitskosten und andere außergewöhnliche Belastungen freigemacht.
Das Bundesfinanzministerium verweist in einem neuen Schreiben darauf, dass eine Erstausbildung nicht in jedem Fall mit dem ersten Berufsabschluss zu Ende ist.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die zumutbare Belastung weiterhin auch für Krankheitskosten gilt. Damit bestätigten die Richter die Auffassung der Finanzverwaltung.