Es kommt immer wieder vor, das ein Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle wechseln möchte. Dabei kann es sich um das Angebot einer höheren Vergütung handeln oder die Annahme einer neuen Aufgabe.
Im Rahmen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV, ist zu prüfen ob der Antragsteller oder die Bedarfsgemeinschaft über Vermögen verfügt, welches die Freibeträge überschreitet.
Gesetzlich geregelt ist, dass dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Jahresurlaub hat. Fehlt eine dahingehende Regelung im Arbeitsvertrag oder in dem anzuwendenden Tarifvertrag gilt § 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG).
Am 17.12.2015 wurden durch das Bundesverfassungsgerichts, auf Grund der Klage von zwei Klägern aus Cottbus, die Urteile veröffentlicht, wodurch die ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in den Fragen „Altanschließer“ aufgehoben wurde.