2024: Das gilt für Betreiber/innen privater PV-Anlagen
Wer eine kleine Photovoltaik-Anlage betreibt, muss keine Einkommensteuer mehr für die daraus erzielte Einspeisevergütung zahlen – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Auch muss in aller Regel keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden.
Steuerfrei: Bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie
Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Sonderzahlung in Höhe von maximal 3.000 Euro pro Beschäftigten finanziell unterstützen – ohne dass Steuern oder Sozialabgaben fällig werden.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Sonderzahlung in Höhe von maximal 3.000 Euro pro Beschäftigten finanziell unterstützen – ohne dass Steuern oder Sozialabgaben fällig werden.
Elektroauto: Steuerfrei aufladen und 10 Jahre keine Kfz-Steuer zahlen