→ Inflationsausgleich
Steuerfrei: Bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie
Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Sonderzahlung in Höhe von maximal 3.000 Euro pro Beschäftigten finanziell unterstützen – ohne dass Steuern oder Sozialabgaben fällig werden.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Sonderzahlung in Höhe von maximal 3.000 Euro pro Beschäftigten finanziell unterstützen – ohne dass Steuern oder Sozialabgaben fällig werden.
Michaela Strohm | 19 Dez 2022