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RA Strohm I Fachanwältin für Familien- und Arbeitsrecht
Veröffentlicht von Michaela Strohm in Artikel aus der Kanzlei · Dienstag 12 Dez 2017
Tags: UnterhaltUnterhaltverpflichtungKinder
Unterhalt - Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2018

Die Höhe bestehender Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern sind in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Mit dem 01.01.2018 kommt es zu einer Erhöhung der Mindestsätze, aber gleichzeitig haben sich die Einkommensgruppen geändert. Dies kann bei manchem Unterhaltsverpflichteten zu einer Verringerung der monatlichen Zahlung führen. Der Mindestunterhalt beträgt ab dem 1. Januar 2018 für Kinder der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 348 Euro. Für Kinder der zweiten Altersstufe (6 bis 11) sind 399 Euro zu zahlen und für Kinder der dritten Altersstufe (12 bis 17) 467 Euro. Die Unterhaltsverpflichtung gegenüber volljährigen Kindern ändert sich 2018 nicht. Bei der Berechnung des zu zahlenden Unterhalts, ist auf den Bedarf des Kindes, das Kindergeld anzurechnen. Dabei ist bei minderjährigen Kindern das hälftige Kindergeld und bei volljährigen das volle Kindergeld anzurechnen. Ab dem 1. 01.2018 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind 194 Euro, für ein drittes Kind 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro. Ab dem 01.01.2018 kommt es zu einer Änderung der Einkommensgruppen, wonach sich, der zu zahlende Unterhalt, neben den Altersgruppen der Kinder, richtet. Vorliegend wird in der ersten Einkommensgruppe von einem bereinigten Nettoeinkommen bis 1900 Euro statt bisher bis 1500 Euro ausgegangen. Daraus ändern sich auch die weitergehenden Einkommensgruppen. Die Änderung kann dazu führen, dass sich die Höhe des zu zahlenden Unterhalts verringert. Unterhaltsverpflichtete Eltern sollten in jedem Fall prüfen, ob sie aus diesem Grunde in eine andere Einkommensgruppe einzuordnen sind. Bestehende Unterhaltsverpflichtungsurkunden und gerichtliche Unterhaltstitel sollten unter diesem Gesichtspunkt geprüft werden. Vor allem, ob sich eine Änderung erforderlich macht.  Eine rechtliche Beratung in diesen Fällen ist anzuraten.



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