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Inflationsausgleichsprämie

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→ Inflationsausgleich

Kategorie Steuerinformationen Autor Michaela Strohm Datum 19 Dez 2022
Steuerfrei: Bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie
Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Sonderzahlung in Höhe von maximal 3.000 Euro pro Beschäftigten finanziell unterstützen – ohne dass Steuern oder Sozialabgaben fällig werden.
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