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Freibeträge

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Wer sich ehrenamtlich engagiert, unterstützt das Funktionieren der Gesellschaft – und kann
bei der Steuererklärung profitieren.
Im Rahmen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV, ist zu prüfen ob der Antragsteller oder die Bedarfsgemeinschaft über Vermögen verfügt, welches die Freibeträge überschreitet.
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