Wer die Lebenshaltung einer anderen Person bezahlt, kann die Kosten steuerlich geltend machen. Zum Teil lassen sich fünfstellige Summen absetzen.
Kleinkinder in Quarantäne, Erstklässler im Homeschooling, Teenager im Wechselunterricht: Die Pandemie stellt Eltern vor immense Herausforderungen. Oft klappt die Betreuung nur mit fremder Hilfe. Welche Ausgaben das Finanzamt anerkennt.