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→ Lebensversicherung bei SGB II / Verwertungsausschluss
Kategorie
Artikel aus der Kanzlei
Autor
Michaela Strohm
Datum
02 Mär 2016
Im Rahmen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV, ist zu prüfen ob der Antragsteller oder die Bedarfsgemeinschaft über Vermögen verfügt, welches die Freibeträge überschreitet.
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