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→ Der Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung
Kategorie
Artikel aus der Kanzlei
Autor
Michaela Strohm
Datum
13 Jan 2016
Gesetzlich geregelt ist, dass dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Jahresurlaub hat. Fehlt eine dahingehende Regelung im Arbeitsvertrag oder in dem anzuwendenden Tarifvertrag gilt § 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG).
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