Liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Einkünfte über dem Grundfreibetrag, müssen Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben.
Die Homeoffice-Pauschale liegt im Jahr 2024 bei bis zu 1.260 Euro. Und dieser Betrag gilt auch für die in diesem Jahr fällige Steuererklärung 2023. Damit ist sie mehr als doppelt so hoch wie in den drei Jahren davor.