Steuerfrei: Bis zu 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie
Arbeitgeber können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Sonderzahlung in Höhe von maximal 3.000 Euro pro Beschäftigten finanziell unterstützen – ohne dass Steuern oder Sozialabgaben fällig werden.