In der Vergangenheit kam es oft zu Streitigkeiten zwischen getrenntlebenden Eltern, ob für ein gemeinsames Kind die Durchführung eines „Wechselmodells“ günstig ist.
Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil den Weg für einen höheren Abzug von Krankheitskosten und andere außergewöhnliche Belastungen freigemacht.