Es kommt immer häufiger vor, dass sich Eltern nach einer Trennung oder Scheidung für ein Wechselmodell hinsichtlich der Betreuung der gemeinsamen Kinder entscheiden.
Die Höhe bestehender Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern sind in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Mit dem 01.01.2018 kommt es zu einer Erhöhung der Mindestsätze, aber gleichzeitig haben sich die Einkommensgruppen geändert.
In der Vergangenheit kam es oft zu Streitigkeiten zwischen getrenntlebenden Eltern, ob für ein gemeinsames Kind die Durchführung eines „Wechselmodells“ günstig ist.
Es kommt häufig vor, das Eheleute getrennt leben und die Frau noch vor dem Ausspruch der Scheidung ein Kind von ihrem neuen Partner bekommt. Hier stellt sich die Frage nach der Vaterschaft.
Der Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes kann entfallen, wenn es über eigene Einkünfte verfügt und damit seinen Bedarf selber decken kann oder der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil ist nicht oder nicht mehr leistungsfähig.